Familienwappen, Wappen, Wappenstiftung, Wappensuche, Wappendarstellung, Deutsche Wappenrolle, Verein HEROLD, kirchliche Heraldik, Wappengutachten, Stammbaum, Ahnentafel, Namensbedeutung, Beratung

Mikulas Krejcik z Radimovic

Heraldiker MdH und Akademischer Kunstmaler
Seit 1990 auf dem Gebiet der Heraldik tätig
DIESE SEITE HAT NUR NOCH HISTORISCHEN CHARAKTER!

english deutsch èeský

Die Heraldik ist ein Stück des europäischen Kulturerbes und damit ein Teil der europäischen Identität.


Share Button

Das Wort Heraldik = "Wappenkunde" ist vom Begriff des "Herolds" abgeleitet. Mit diesem auf "hariowisio", "hariowald" zurückführenden germanischen Wort wurde derjenige bezeichnet, der die Symbole der Götter und der Geschlechter kennt. Heute gehört die Heraldik zu den historischen Hilfswissenschaften. Sie gliedert sich in die drei nachfolgenden genannten Bereiche:

Die Ursprünge des Wappenwesens liegen weit zurück. Bereits im Altertum war es Brauch, dass die Krieger und besonders die Heerführer verschiedene Zeichen und Figuren setzten. Ebenfalls die alten Griechen versahen ihre Schilder mit verschiedenen Tieren, z.B. mit Löwen, Pferden, Hunden oder Vögel. Die Legionen und Kohorten des römischen Imperiums hatten ebenfalls ihre eigenen Symbole und Insignien, von denen der Adler an erster Stelle stand. Im Mittelalter wählten dann die Herrscherhäuser eigene Symbole aus. Um bei gemeinsamen Feldzügen, in denen sie eisernen Rüstungen trugen, den Freund vom Feind unterscheiden zu können, wurden die Schilde mit Farben und Symbolen versehen. Bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts waren diese Wappen jedoch auf einzelne Personen beschränkt. Erst mit dem ersten Kreuzzug (1096-1099) fanden danach Erbschilde weite Verbreitung. Heute findet man die Heraldik in verschiedenen Bereichen des Lebens vor: im Staat, den Kommunen, der römisch-katholischen Kirche, bei Vereinen, bei Geschlechtern und Einzelpersonen (z.B. Erteilung persönlichen Adels). Diese Seiten sind in erster Linie auf Familienwappen aufgerichtet. Deshalb wird hier speziell von diesem Gesichtspunkt auf die folgenden Bereiche der Heraldik eingegangen werden, welche eingangs erwähnt wurden.


Größenverhältnisse für moderene Wappendarstellung

Die Wappenkunst: Der heraldische Stil bei Familienwappen wird durch die Notwendigkeit leichter Erkennbarkeit der Wappen auf größere Entfernung geprägt. Ein Schild sollte auf etwa 200 Schritt klar erkennbar sein. Dem Erfordernis der Fernwirkung dient der Kontrast in der heraldischen Farbgebung. Die Farbregeln verlangen deswegen den Wechsel von Metall und Farbe. Als Metalle dienen Gold und Silber, respektive an deren Stelle die Farben Geld und Weiß. Als Farben werden Schwarz, Grün, Blau und Rot verwendet. Auch die Größenverhältnisse der Teile des Wappens sind zu beachten. Im Laufe der Jahrhunderte haben diese mehrfach gewechselt. In der modernen Heraldik hat sich die Faustregel durchgesetzt, daß die Mitte des Wappens etwa in der Mitte des Helms liegen sollte. In der Praxis bedeutet es folgende Proportionen: Schild 3 Teile, Helm 2 Teile und Helmzier 3 Teile.

Die Wappenkunde: Die Heraldik hat wie andere Wissenschaften und wie viele praktische Berufe eine eigene Kunstsprache entwickelt. Der Hauptgrundsatz der heraldischen Kunstsprache ist das Bemühen um möglichste Kürze bei der Wappenbeschreibung (Blasonierung). So ist beim Schild die Angabe, ob er dreieckig, ausgebogen usw. unnötig, weil die Schildform beliebig und stets der Stilart, in der das Wappen dargestellt werden soll, anzupassen ist. Beim Helm muss lediglich angegeben werden, ob er gekrönt oder bewulstet ist. Bei den Helmdecken wird es als selbstverständlich angenommen, daß die Farbe außen und das Metall innen erscheint. Bei den Schildfiguren ist es unnötig zu erwähnen, wenn sie nach rechts gewendet sind, da dies hier als regelmäßige Stellung gilt. Ein Vollwappen (Schild und Oberwappen, dies bestehend aus Helm, Helmdecken und Helmzier) ist in folgender Reihenfolge zu blasonieren. Man beginnt stets mit der Beschreibung des Schildes, von dem zuerst die Farbe des Feldes gemeldet wird. Die Blasonierung beginnt mit der rechten oberen Ecke des Schildes und wird in Richtung auf den linken unteren Schildrand fortgesetzt. Nach der Beschreibung des Feldes folgt die Bezeichnung der etwa im Feld gestreuten bzw. gesäten Figuren, sodann die Hauptfiguren. Erst nach vollständiger Beschreibung des Schildes werden die Farben der Helmdecken und eines etwa vorhandenen Wulstes und dann die Helmzier blasoniert. Zum Schluß folgen Angaben über etwaige heraldische Prachtstücke (Schildhalter, Wappenmäntel usw.) und Wahlsprüche.

Das Wappenrecht: Der Inhalt des Rechts am Wappen gibt seinem Inhaber wie bei anderen Kennzeichnungsrechten eine ausschließliche Befugnis zur Führung dieses heraldischen Zeichens. Er kann jeden anderen Nichtberechtigten davon ausschließen. Gegenstand des Rechts kann nur ein solches heraldisches Zeichen sein, das den herkömmlichen heraldischen Regeln entspricht (also nicht ein Phantasieerzeugnis) und tatsächlich wappenmäßig geführt wird (also nicht nur eine künstlerische Darstellung in Form eines Gemäldes, die keine Kennzeichenfunktion erlangt hat). Daher ist eine gewisse Publizität des Wappens, wie sie durch eine Veröffentlichung mit dieser Zielsetzung erreicht wird, als unerläßliche Voraussetzung zu fordern. Das Recht am Familienwappen seht, sofern es sich um ein durch Abstammung von einem Vorfahren im Mannesstamm erworbenes Wappen handelt, allen derzeit lebenden Nachkommen im Mannesstamm als Gemeinschaft zu gesamten Hand zu.

Der Erwerb eines Familienwappens vollzieht sich entweder

Quelle: Auszug aus der "Wappenfibel - Handbuch der Heraldik", herausgegeben vom Verein HEROLD, 19. Auflage 2002, copyright by Verlag Degener und Co

Abschließend noch eine Warnung. Es ist nicht erlaubt, dass Wappen einer Familie zu führen, die nur zufällig den gleichen Familiennamen hat, den man selber führt. Erst wenn zweifelsfrei durch handfeste (genealogische) Nachweise feststeht, dass tatsächlich auch mit der wappenführenden Familie Blutsverwandtschaft besteht, ist die Führung dieses Wappens erlaubt. Bequemlichkeit oder gar Eitelkeit müssen hier vor geltendem Wappenrecht weichen. Leider gibt es immer wieder Personen, die versuchen diesen rechtlichen Grundsatz zu umgehen. Traurigerweise musste ich diesen Versuch einmal sogar bei einem angehenden deutschen Richter feststellen.

Letzte Aktualisierung am 14.12.2017

Diese Seite wurde in 0.0045 Sekunden erstellt.