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Mikulas Krejcik z Radimovic

Heraldiker MdH und Akademischer Kunstmaler
Seit 1990 auf dem Gebiet der Heraldik tätig
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Eine Wappenrolle mit langer Tradition nach streng heraldischen Grundsätzen


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Muster eines Wappenbriefs. Für detailreichere Darstellung bitte anklicken.

Es besteht die Möglichkeit neue Familienwappen in die Deutsche Wappenrolle (DWR) registrieren zu lassen. Mit der Auflösung der staatlichen Heroldsämter nach dem Ersten Weltkrieg gab es keine staatliche Stelle mehr, die offizielle Wappenregistrierungen vornahm. Um dieses Vakuum zu füllen, wurde im Jahre 1922 die DWR vom HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin gegründet. Diese ist nach dem Muster der Warenzeichenrolle gemäß ihrer Satzung vom 5. Mai 1949, in der aktuellen Fassung vom 27. August 2007 im wesentlichen wie folgt ausgerichtet:

Grundsätzlich werden nur Wappen von Geschechtern aufgenommen, die dem deutschen Kulturkreis angehören Zu diesen Geschlechtern gehören solche, die a) in der dritten Generation in diesem Sprachgebiet (Deutschland, Österreich, deutschsprachige Schweiz, Luxemburg etc.) leben und die diese Sprache zum Zeitpunkt der Anmeldung des Wappens als ihre Muttersprache haben, oder b) außerhalb des D-Sprachgebiets nach Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur der deutschen Minderheit angehören.

Der Herolds-Ausschuß der DWR ist das offizielle Gremium, welches über die Aufnahme, Beurkundung und Veröffentlichung von Familienwappen in die DWR entscheidet. Der Ausschuß wird vom Verein auf 5 Jahre gewählt, die Tätigkeit im Ausschuß ist ehrenamtlich. Er besteht aus einem wissenschaftlich vorgebildeten Heraldiker, einem erfahrenen Genealogen und einem rechtskundigen Mitglied. Der Herolds-Ausschuß der DWR entscheidet mit Stimmenmehrheit, und zwar unanfechtbar, soweit es sich um Fragen der heraldischen Gestaltung eines Wappens handelt.

Das eingereichte Wappen wird in heraldischer, wappenrechtlicher und genealogischer Hinsicht überprüft. Nach erfolgtem erfolgreichen Eintragungsverfahren bekommt der Antragssteller eine urkundliche Bestätigung zur erfolgten Registrierung in die DWR in Form eines Wappenbriefes. Die in der DWR registrierten Wappen werden laufend in der gleichnamigen Buchreihe veröffentlicht. Jedes dort publizierte Wappen erscheint auf einer separaten Seite. Bisher sind 75 Bände der Buchreihe DWR erschienen. Der Verein HEROLD nimmt die Registrierung neuer Familienwappen zu reinen Selbstkosten vor. Gegenwärtig beläuft sich der Betrag auf 195 Euro.

An dieser Stelle sei noch eine Warnung ausgesprochen. Der Begriff Wappenrolle ist leider rechtlich nicht geschützt. Immer wieder haben kommerzielle Unternehmen - die oft den Anschein einer wissenschaftlichen Institution erwecken wollen - sich diese Begriffes bedient, um zur Irreführung des Publikums ihr höchst eigennütziges Gewinnstreben zu verbergen. Solche Geschäftemacher sind oft nicht wissenschaftlich qualifiziert und ausgerüstet. Es muss ausdrücklich erwähnt werden, dass zwischen solchen Kaufleuten und dem Verein HEROLD sowie der DWR keinerlei Zusammenhang besteht - auch wenn die vorgenannten Begriffe in ergänzter oder abgewandelter Form von den Gewerbetreibenden benutzt werden. In der DWR werden grundsätzlich keine Familienwappen eingetragen, die von Gewerbetreibenden erworben wurden.

Letzte Aktualisierung am 14.12.2017

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