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Mikulas Krejcik z Radimovic

Heraldiker MdH und Akademischer Kunstmaler
Seit 1990 auf dem Gebiet der Heraldik tätig
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Kirchliche Heraldik: Seit Jahrhunderten führen die Würdenträger der römisch-katholischen Kirche
ihre Wappen nach festen Regeln

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Papstwappen von Bendedikt XVI.
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Zu meinem heraldischen Angebot gehört auch die kirchliche Heraldik. Die römisch-katholische Kirche hat für ihre Würdenträger bestimmte, stets gleichbleibende heraldische Rangabzeichen entwickelt, die sich aus den typischen Kopfbedeckungen (Tiara, Mitra, Prälatenhut) und anderen geistlichen Attributen (Krummstäbe, Vortragskreuze, Pallium usw.) zusammensetzen. Im einzelnen ergibt sich nach den kirchlichen Gesetzen folgende Ordnung:

1. Der Wappenschild des Papstes ist von der Tiara, einer dreifach gekrönten, von einem Kreuz abgeschlossenen weißen Mütze und zwei Schlüsseln (Gold und Silber) begleitet, die meist durch eine rote Kordel verbunden und über oder hinter dem Schild gekreuzt sind. Der goldene Schlüssel weist nach (heraldisch) rechts oben. (Anmerkung des Verfasser: Da die Tiara vom Papst nicht mehr getragen wird, führt Papst Benedikt XVI. als erster Papst eine Mitra und das Pallium im Wappen.)

2. Der Schild der Kardinäle wird durch einen roten Prälatenhut mit beiderseits 15 roten, in fünf Reihen (1:2:3:4:5) angeordneten Quasten bezeichnet (timbriert). Wenn der betreffende Kardinal zugleich Erzbischof oder Bischof ist, so steht hinter dem Schild ein doppeltes oder einfaches Vortragkreuz, dessen Schaft unter dem Schild sichtbar sein soll.

3. Der Schild der Patriarchen ist von einem grünen Prälatenhut mit 15 in fünf Reihen angeordneten grünen Quasten begleitet und steht vor einem goldenen Doppelkreuz.

4. Der Schild der Erzbischöfe ist von einem grünen Prälatenhut mit beiderseits 10 (1:2:3:4) grünen Quasten gekennzeichnet und steht vor einem goldenen Doppelkreuz.

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Das Wappen des Pilsener
Bischofs Mons. F. Radkovsky
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5. Der Schild der Bischöfe ist von einem grünen Prälatenhut mit beiderseits 6 (1:2:3) grünen Quasten begleitet und steht vor einem einfachen goldenen Kreuz. Alle Prälaten, die die Bischofswürde besitzen, können auch die Mitra, eine zweispitzige, mit goldenen Stickereien verzierte silberne Mütze mit zwei herabhängenden Bändern, und den Bischofsstab zur Timbierung des Schildes benutzen. In neuerer Zeit geschieht dies immer weniger.
Äbte Nullius und Prälaten Nullius, worunter gefreite Äbte und Prälaten mit bischöflicher Jurisdiktion, aber ohne Bischofsweihe verstanden werden. führen gleichfalls den grünen Prälatenhut, wie die Bischöfe, nicht aber das Vortragskreuz. Stattdessen können sie Mitra und Krummstab als weitere Kennzeichen ihrer Würde zusammen mit dem Prälatenhut benutzen.

6. Das Wappen der Äbte und Pröpste ist von einem schwarzen Hut mit beiderseits 6 (1:2:3) schwarzen Quasten überhöht. Statt des bischöflichen Kreuzes können sie hinter den Schild den Krummstab mit Velum setzen und auch die Mitra als Timber benutzen. Sie können auch Mitra und Krummstab ohne den Hut gebrauchen.

7. Das Wappen der apostolischen Protonotare (juristische Beamte der Kurie) wird von einem violetten Hut mit beiderseits 6 roten Quasten, ohne Mitra, Stab oder Kreuz überhöht.

8. Das Wappen der päpstlichen Hausprälaten wird durch einen violetten Hut mit je 6 violetten Quasten timbiert.

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Ein Wappenentwurf
für einen Monsignore
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9. Das Wappen der Monsignori (Geheimkämmerer und Geheimkapläne) ist durch einen schwarzen Hut mit je 6 violetten Quasten timbiert. Hier ein Beispiel eines Wappenentwurfes mit Wappendevise gemäß Ausführung Punkt 5a.

10. Das Wappen der Kanoniker (Domkapitulare oder Domherren) wird durch einen schwarzen Hut mit beiderseits 3 (1:2) schwarzen Quasten geziert.

11. Das Wappen der Dekane, gewöhnlichen Prioren und Oberen, kann gleichfalls mit dem schwarzen Hut und beiderseits 2 Quasten dargestellt werden.

12. Das Wappen der übrigen Priester darf (anstelle von Helm und Helmzier) mit dem schwarzen Priesterhut mit je einer schwarzen Quaste dargestellt werden.

Quelle: Auszug aus der "Wappenfibel - Handbuch der Heraldik", herausgegeben vom Verein HEROLD, 19. Auflage 2002, copyright by Verlag Degener + Co

Wenn Sie ein Würdenträger einer Kirche sind und die Gestaltung Ihres kirchlichen Amtswappens wünschen, dann stehe ich Ihnen gerne zur Disposition. Bei dem Honorar und der Handhabung für heraldische Arbeiten auf dem Gebiet kirchlicher Heraldik gelten dieselben Gegebenheiten und dieselben Honorarsätze wie bei Familienwappen. Dies bezieht sich auf ein Wappen ohne Wappendevise. Wenn Sie zusätzlich eine Wappendevise zu Ihrem Wappen wünschen, kommt zu dem Honorar dafür ein Aufschlag hinzu (gemäß Familienwappen, Punkt 5a, 5b oder 5c.) Auch stehe ich Ihnen sonst zu allen Fragen der kirchlichen Heraldik zur Verfügung.

Anmerkung zu den Wappenabildungen: Hierbei handelt es sich um repräsentative Wappenreinzeichnung gemäß Punkt 3e meines Angebotes, also Ausführungen auf echtem Tierpergament mit Blattgoldauflage.

Nach Absprache sind auch individuelle Ratenzahlungen möglich.

Bei Interesse an der Vergabe eines heraldischen Auftrages können Sie unter Angabe Ihrer Anschrift Ihr persönliches Auftragsmaterial hier anfordern.

Meine Honorarangaben sind der Endpreis, meine Leistungen sind mehrwertsteuerfrei.

Letzte Aktualisierung am 14.12.2017

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